Erneuerbare Energien Hamburg
Leitfaden PV im Wohnungsbau
Die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern ist projektabhängig. Unabhängig vom Betreibermodell gibt es mehrere Faktoren, auf die geachtet werden, um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern:
- Derzeit sichert das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) noch eine Einspeisevergütung über 20 Jahre. Entsprechend lang sollte die Mindestlaufzeit der Solaranlage eingeplant werden.
- Dachausrichtung
- Dachbelag
- Verschattungen durch Bäume oder Gebäude in der Umgebung (südlich, östliche, westlich zum Dach)
- Eigenstrombedarf (im Mieterstrommodell kann besonders viel Strom vor Ort verbraucht werden, dieser Strom wird zusätzlich über eine Förderung nach Mieterstromgesetz vergütet)
- Anlage zeitnah nach Montage ans Netz bringen.
Die Solarpflicht stellt den Bauherrn und Immobilieneigentümer vor eine weitere Entscheidung bei der Gebäudeplanung und in der Klärung der Immobilienbewirtschaftung. Am einfachsten ist es, das Dach des geplanten Gebäudes zu verpachten. Wird der Gebäudeeigentümer selbst zum Betreiber, sind die steuerlichen Besonderheiten zu klären.
- Solaranlagen rechnen sich vor allem, wenn der erzeugte Strom vor Ort genutzt und Bezug aus dem Stromnetz vermieden wird.
- Wer Solarstrom als Betreiber erzeugt und weiterverkauft oder Einspeisevergütung bezieht, muss seine Steuerpflicht prüfen.
- Solarstrom kann EnEV-relevant sein für das Gebäude, in dem der Strom verbraucht wird.
- Um KfW 40+ mit den damit verbundenen Anforderungen zu erfüllen, braucht es abgestimmt langfristige Konzepte.
- Energieversorger, die Mieterstrom anbieten, sind langfristige Partner.
- Mieterstromtarife haben einen Vor-Ort-Bezug und Bindung zu Standort oder Quartier.
- Platzbedarf im Zählerraum
- Platzbedarf für eventuell zusätzlich Batteriespeicher
Solarpflicht auf dem Dach bedeutet in der Planung eine zusätzliche Betrachtung solarförderlicher Gegebenheiten.
- Dachaufbauten führen zu Verschattungen und sollten möglichst im Norden liegen oder in ausreichend Abstand zur Anlage.
- Die zusätzliche einzuplanende Dachlast liegt meist im Rahmen von 30-50kg/m².
- Lüftungskanäle möglichst nicht auf dem Dach planen, um eine attraktive Dachfläche zu erhalten.
- Wasserretention möglichst mit Kiesdach ohne Begrünung umsetzen.
- Extensiv begrünte Dächer erfordern im Zusammenhang mit Solaranlagen möglicherweise mehr Pflegeaufwand. Solaraufständerungen für Gründächer erhöhen die Anlageninvestitionskosten (um mehr als 10%).
- Gestell ggf. als teil der Dachkonstruktion auf Seiten des Bauherrn, dann in Abstimmung mit Anlagenbetreiber zwecks Modulbelegung.
- Eine Kabelführung bis aufs Dach muss ermöglicht werden (Schwanenhals einplanen, alternativ Kabelführung an der Häuserfassade).
- Die Anlagenwartung erfordert ggf eine Sicherung durch Sekuranten auf einem Flachdach.
- Höhere Häuser oder alter Baumbestand in der Nähe führen zu Verschattung. Auch Teilverschattungen beeinflussen die Wirtschaftlichkeit einer Anlage wesentlich.
- In Quartieren können Anlagen auch über Brandabschnitte hinweg verbunden sein.
- Zugang zum Dach klären (ausreichend große Dachluken)
- (Die Wartung von PV-Anlagen auf Schrägdächern kann das Stellen von Gerüsten im Bereich der PV-Anlage für den Anlagenservice nötig machen.)
Eine PV-Anlage auf dem Dach bedeutet, dass noch ein weiteres Gewerk im Bauablauf berücksichtigen werden muss.
- Leitungen aufs Dach verlegen, bevor die Brandschotts geschlossen werden.
- Eintakten nach Dachfertigstellung, vor Abbau des Fassadengerüsts zur Personensicherung.
- Bei Gründachaufständerung ist das Substrat Teil der Beschwerung, Gestell-Montage vor Substrataufbringung.
- Um die Anlage möglichst frühzeitig ans Netz zu bringen, entsprechend zeitnah die Umsetzung des Hausanschlusses planen.
Um als TGA-Planer zukünftig einen Bauherrn richtig beraten zu können, sollte zusätzliche Kompetenz im Bereich Messkonzepte und der Anforderungen den Verteilnetzbetreiber im jeweiligen Netzgebiet erworben werden.
- Umsetzung der Solarpflicht klären
- Zusätzliche Platzanforderungen im Zählerkeller und Leitungsverlegung bis aufs Dach
- EEG-Anforderungen zu Anlagenklammerungen bei mehreren Gebäuden prüfen
- In Arealnetzen und Quartieren und Gebäuden mit mehreren Hausaufgängen oder Hausanschlüssen frühzeitig Kontakt zu Anlagenerrichtern und Energieversorgern aufnehmen, die Mieterstromkonzepte begleiten und umsetzen.
- Eigenstromnutzung und Mieterstrommodelle setzen ein vom Verteilnetzbetreiber freigegebenes Messkonzept voraus.
- Hausanschlüsse mit geplanter Mieterstromversorgung erfordern den Einbau eines Summenzählers mit iMSys.
Die gesamte Haustechnik im Elektrogewerk erfolgt üblicherweise aus einer Hand. Eine Solaranlage kann wie ein Mieter auf dem Dach gesehen werden. Und die Frage nach den Leistungsgrenzen muss geklärt werden.
- Leitungen aufs Dach für eine PV-Anlage werden üblicherweise im gleichen Steigeschacht verlegt
- Leitungen müssen verlegt sein, bevor die Brandschotts geschlossen werden
- Klare Schnittstellenklärung mit der Errichterfirma der Solaranlage.
- Die Kundenanlage und der Hausanschluss werden vom Hauselektriker beantragt, die Beantragung des Erzeugungszählers erfolgt üblicherweise über den Anlagenbetreiber (Anlagenerrichter).
- Im Falle einer Vor-Ort-Nutzung des Stroms (Eigenstromnutzung, Mieterstrommodell) ist darauf zu achten, dass ein zulässiges Messkonzept umgesetzt wird.
- Immobilieneigentümer sollten dann, wenn sie Solardachanlagen planen, gleich zu Beginn rechtlich prüfen, ob und wie schnell sie aus den bestehenden Stromversorgungsverträgen ihrer Immobilie herauskommen (Kündigungsmöglichkeiten und -fristen) oder auch, ob eine ergänzende Solarstromversorgung neben einem bestehenden Stromliefervertrag möglich sein wird.
- Immobilieneigentümer und Projektentwickler (Planer) sollten gleich zu Beginn klären, ob es öffentlich-rechtliche Normen gibt, die einer Errichtung und dem Betrieb einer Solardachanlage auf ihrer Immobilie entgegenstehen könnten. Insbesondere Baurecht (z.B. Baugenehmigungspflicht) und Denkmalschutzrecht (Denkmalschutzgesetz oder auch spezielle Erhaltungsverordnungen oder -satzungen), etc.)
- Auch sollte geprüft werden, wie die EEG-Vergütungen sein werden (ob z.B. die Zusammenfassung einer Überschusseinspeiseanlage mit einer Volleinspeiseanlage nach § 100 EEG 2021 in Betracht kommt, um die für kleinere Anlagen geltenden höheren Vergütungssätze zu erhalten) und/oder ob sich ein anteiliger Eigenbetrieb / Mieterstrombetrieb wirtschaftlich lohnen.
- Besonders wichtig ist, ob steuerrechtliche Privilegien (bei der Körperschaftssteuer oder der Gewerbesteuer) durch Einnahmen, die mit der PV-Anlage erzielt würden, „infiziert“, d.h. gefährdet, wären.
- Schließlich sollten bei beabsichtigter teilweiser Eigen-/Mieterstromversorgung die rechtlichen Notwendigkeiten für einen kostenintensiven Umbau der Leitungs- und Zähleraufbauten des Bestandsgebäude geprüft werden.
Die rechtlichen Erklärungen wurden von RA Dirk Legler beigetragen. Für weitere Rückfragen steht Herr Legler unter post@rae-gienther.de gern zur Verfügung.
Bei Bestandsgebäuden zusätzlich zu beachten
Zusätzlich zu den oben genannten Punkten ergeben sich bei der Installation von PV-Anlagen an Bestandsgebäuden weitere Aspekte, die beachtet werden sollten. Diese sind in der folgenden Grafik dargestellt.