Details

Solarpotenziale bundesweit verstärkt heben Kernelemente des Solarpaketes 1

Im März 2023 hat das Cluster EEHH in Kooperation mit der HAW Hamburg und der TU Hamburg das Solarpotenzial in Hamburg in einer Studie untersucht

Solarpotenziale bundesweit verstärkt heben
Adobe Stock

und festgestellt, dass ein großer Anteil des Strombedarfes in Hamburg theoretisch durch PV-Anlagen gedeckt werden könnte. Dass es ein großes Potential für die Erzeugung von Solarstrom gibt, gilt nicht nur für Hamburg, sondern bundesweit. Allerdings gibt es in der Realität eine Reihe von regulatorischen und bürokratischen Hürden beim Ausbau und Einsatz von Solaranlagen. Der Gesetzesentwurf „Solarpaket 1“ soll helfen, diese abzubauen.

Abbau bürokratischer Hürden geplant

Am 16. August 2023 billigte das Bundeskabinett den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgeschlagenen Entwurf. Nach der Zustimmung im Bundeskabinett wird das „Solarpaket 1“ dem Bundestag vorgelegt. Die geplanten Änderungen sollen voraussichtlich zum Jahreswechsel in Kraft treten. Das Gesetzespaket wurde nach einem ausführlichen Praxischeck durch die Photovoltaik-Branche entwickelt, um Hindernisse und bürokratische Hürden zu identifizieren und gezielt zu beseitigen.

PV im Gewerbe

Im Segment Gewerbehallen wurden in der Vergangenheit oft kleinere PV-Anlagen installiert, da ab einer Leistung von mehr als 100 kW bereits die Pflicht zur Direktvermarktung greift. Dies ging mit Kosten einher, die sich häufig nicht rechneten. In Zukunft sollen Überschussmengen von Strom ohne Direktvermarktungskosten direkt an den Netzbetreiber abgegeben werden können. Dieser Überschuss wird allerdings nicht vergütet. Die aktuellen Regeln zur Zusammenfassung von Dach-Solaranlagen führten dazu, dass künstlich Schwellenwerte überschritten wurden. Daher schlugen die Verfasser*innen einen einheitlichen Ansatz vor, der sich auf den Netzverknüpfungspunkt konzentriert. Dies stellt sicher, dass zukünftig die Anforderungen an die Messtechnik der PV-Anlage auf der einzelnen Anlage basieren. Auch die Anlagenzertifizierung wird vereinfacht.

PV auf Dächern allgemein

Einige der neuen Regeln zum Ausbau von Photovoltaik auf Dächern sind nicht nur im Gewerbebereich interessant. Ein vereinfachtes Netzanschlussverfahren soll z.B. von Anlagen ab 10,8 kW auf Anlagen bis 30 kW ausgeweitet werden. Zudem soll die Förderung von Anlagen auf Gebäuden im Außenbereich für noch jüngere Gebäude ausgezahlt werden können, als dies ursprünglich geplant war. Alle Gebäude, die vor dem März 2023 gebaut wurden, könnten sie bekommen.

Durch die Senkung der Anforderungen an die technische Ausstattung soll die optionale Direktvermarktung für kleine Anlagen bis zu 25 kW attraktiver werden. So müsse die Steuerbarkeit nicht zwingend gegeben sein.

Solar im Mietsegment

Auch für Mieter*innen gibt es Änderungen. Es soll sich einiges im Bereich der Balkon-PV-Anlagen tun. Diese müssen nach dem „Solarpaket 1“ nur im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Auch sollen übergangsweise bis zur Installation eines geeichten Zweirichtungszählers rückwärtsdrehende Zähler geduldet werden. Diese Geräte laufen rückwärts, sobald mehr Photovoltaik-Strom produziert wird, als der Haushalt verbraucht.

Für die Weitergabe von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes fällt keine Pflicht zur Reststromlieferung an und dazu auch keine Lieferantenpflichten. So profitieren Nachbar*innen gemeinsam vom Solarstorm. In Zukunft soll außerdem Mieterstrom nicht nur in Wohngebäuden, sondern auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden.

Agri-PV

Die letzten großen geplanten Veränderungen betreffen die Landwirtschaft. Für Gebiete, die aufgrund natürlicher Begebenheiten landwirtschaftlich schwer zu bewirtschaften sind, „landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete“, mussten die Bundesländer in der Vergangenheit klassische PV-Anlagen per Verordnung freigeben. Das neue Konzept verfolgt einen umgekehrten Ansatz: Es gestattet grundsätzlich die Nutzung dieser Flächen für Photovoltaikanlagen; die Länder können dies nur einschränken, wenn bereits 1% der landwirtschaftlichen Fläche für Photovoltaik genutzt wird.

Wenn eine Agri-PV-Anlage bestimmte Anforderung an Ausrichtung und Höhe der Solaranlage sowie ökologische Standards an die bewirtschaftete Fläche erfüllt, ist im Solarpaket eine Sonderförderung vorgesehen. Auch für andere PV-Anlagen, die wie Agri-PV eine Doppelnutzung ermöglichen (Parkplatz-PV, Floating-PV und Moor-PV), wird es ein gesondertes Ausschreibungssegment geben.  Insgesamt soll mindestens die Hälfte der PV-Anlagen bis 2030 an oder in Gebäuden oder Lärmschutzwänden angebracht sein, während die PV-Anlagen im landwirtschaftlichen Bereich bis dahin maximal 80 Gigawatt betragen sollten.

 

 

Über Constantin Lange

Profilbild zu: Constantin Lange

Beim Cluster bin ich für den Bereich Forschung und Innovation zuständig und bin damit die Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Industrie und Wissenschaft. Meine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Wind – und Solarenergie sowie im Themenfeld Wärme. Über unsere Fachforen und verschiedene Veranstaltungsformate verantworte ich u.a. direkte Informations- und Diskussionsformate für unsere Mitgliedsunternehmen.

von